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In der Regel werden die Kosten des Krankenhausaufenthaltes
direkt mit der Krankenversicherung des Patienten abgerechnet.
Dazu benötigen wir die Krankenversicherungskarte sowie
eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
Patienten, die nicht versichert sind
(Selbstzahler) bzw. Patienten, deren Krankenkasse nicht
die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen übernimmt
(Zuzahler), müssen bei Aufnahme in die Klinik eine
Vorauszahlung in Abhängigkeit von der Höhe der
voraussichtlichen Kosten leisten.
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