Kostenträger/Kostenübernahme

In der Regel werden die Kosten des Krankenhausaufenthaltes direkt mit der Krankenversicherung des Patienten abgerechnet. Dazu benötigen wir die Krankenversicherungskarte sowie eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.

Patienten, die nicht versichert sind (Selbstzahler) bzw. Patienten, deren Krankenkasse nicht die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen übernimmt (Zuzahler), müssen bei Aufnahme in die Klinik eine Vorauszahlung in Abhängigkeit von der Höhe der voraussichtlichen Kosten leisten.


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